PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für Behandlung, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.
GESETZLICHE KRANKENVERISCHERUNG
Wir verfügen über die, von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Nachweise zur Abrechnung der Osteopathie. Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie in unterschiedlicher Höhe. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Kasse oder informieren Sie sich online: http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html